Die Riester-Rente wird im Neugeschäft abgelöst: Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot. Gespart wird künftig in einem echten Depot mit Fonds oder ETFs — ohne vorgeschriebene Beitragsgarantie, dafür mit direkten staatlichen Zulagen. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Mai 2026 verkündet; die Regeln stehen damit fest. Wichtig: Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz — niemand muss wechseln. Aber jeder sollte prüfen, was für ihn günstiger ist.
Die staatliche Förderung auf einen Blick
50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €
100 % Ihrer Beiträge bis 300 € je kindergeldberechtigtem Kind — der Staat verdoppelt
einmalig bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Eckwerte: Mindestbeitrag 120 € pro Jahr · förderfähig bis 1.800 € pro Jahr · Einzahlung insgesamt bis 6.840 € pro Jahr · bis zu zwei geförderte Verträge pro Person. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulagen (Günstigerprüfung) — bei höherem Steuersatz oft ein zusätzliches Plus.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
| Eigenbeitrag (150 € monatlich) | 1.800 € |
| Zusatzbeiträge für zwei Kinder (je 300 €) | 600 € |
| Grundzulage (180 € + 360 €) | 540 € |
| Kinderzulage (2 × 300 €) | 600 € |
| Staatliche Zulagen pro Jahr | 1.140 € |
47,5 % Förderquote: Auf 2.400 € Eigenbeitrag legt der Staat 1.140 € dazu — vor jeder Wertentwicklung.
Wer wird gefördert?
Der Kreis der Förderberechtigten ist deutlich größer als bei Riester — viele sind zum ersten Mal direkt förderberechtigt:
- Arbeitnehmer: alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten — wie bisher.
- Selbständige: neu — unmittelbar förderberechtigt bei Gewinneinkünften.
- Beamte, Richter, Soldaten: neu — unmittelbar förderberechtigt. Mehr dazu auf meiner Seite für den öffentlichen Dienst.
- Mitglieder von Versorgungswerken: neu — Ärzte, Anwälte, Apotheker und weitere Kammerberufe.
Voraussetzung bei den neuen Gruppen: Einwilligung zur Datenübermittlung an die Zulagenstelle (ZfA).
Drei Produktvarianten — je nach Sicherheitsbedürfnis
- Depot ohne Garantie: Fonds und ETFs ohne Beitragsgarantie — die renditestärkste Variante. Für alle mit längerem Anlagehorizont, die Schwankungen aushalten.
- Standarddepot: Zwei vorgegebene Fonds, automatische Umschichtung, Kosten gesetzlich gedeckelt. Für alle, die sich nicht selbst kümmern möchten.
- Garantieprodukt: 80 % oder 100 % Beitragsgarantie — mehr Sicherheit, weniger Renditechance. Für sicherheitsorientierte Sparer und kurze Restlaufzeiten.
Alle Varianten sind zertifizierte Altersvorsorgeverträge — die Zulagen gibt es in jeder Variante.
Die Auszahlungsphase
- Rentenbeginn: Auszahlung frühestens ab 65, spätestens ab 70 Jahren.
- Flexible Auszahlung: Lebenslange Rente oder Auszahlplan mindestens bis 85 — auch kombinierbar.
- 30 % Kapitalentnahme: Bis zu 30 % des Guthabens auf einen Schlag zu Rentenbeginn.
- Nachgelagerte Besteuerung: Steuern erst bei Auszahlung — im Ruhestand meist mit niedrigerem Steuersatz.
Was wird aus Riester?
Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz unverändert weiter. Alternativ ist der Wechsel in die neue Förderung möglich — der Vertrag bleibt — oder die Übertragung des Guthabens in ein Altersvorsorgedepot, ohne Rückzahlung erhaltener Zulagen. Was besser ist, rechnen wir im Einzelfall durch.
Ihr nächster Schritt
Förderanspruch klären, passende Variante finden, Riester-Vertrag prüfen — und zum Start 2027 die Anbieter und Konditionen im Vergleich. Genau dabei unterstütze ich Sie als Makler — allein im Auftrag meiner Kunden.
Stand: August 2026 · Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz (verkündet Mai 2026) · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
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