Zusammenziehen: erst einmal ausmisten
Der schönste Effekt des Zusammenziehens: Es wird günstiger. Zwei Privathaftpflicht-Verträge braucht kein Paar — der jüngere Vertrag kann in der Regel gekündigt werden, der Partner wird im anderen mitversichert. Auch zwei Hausratversicherungen lassen sich zu einer zusammenführen. Worauf es bei beiden ankommt, zeigt unser Praxisbeispiel Haftpflicht & Hausrat. Beim Rechtsschutz ist der Partner in guten Tarifen mitversichert — auch hier genügt ein Vertrag.
Heiraten und Eigenheim: Verantwortung absichern
Sobald zwei Menschen füreinander einstehen — und erst recht, wenn ein Immobilienkredit dazukommt —, gehört die Absicherung des Einkommens auf den Prüfstand: Berufsunfähigkeit für beide, und eine Risikolebensversicherung in Höhe der Restschuld. Beim Eigenheim selbst zählt die Wohngebäudeversicherung mit aktuellem Wert und Elementarschutz — wie groß die Unterschiede sind, zeigt das Praxisbeispiel Einfamilienhaus mit 305 verglichenen Tarifvarianten. Ihr persönliches Starkregen-Risiko zeigt der Hochwasser-Check des GDV.
Wenn ein Kind kommt
- Krankenversicherung: Das Kind zeitnah anmelden — gesetzlich meist beitragsfrei in der Familienversicherung; bei privat versicherten Eltern gelten Fristen für die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung.
- Haftpflicht mit der richtigen Kinder-Klausel: Kinder unter sieben Jahren haften rechtlich nicht — gute Tarife zahlen trotzdem („deliktunfähige Kinder"). Genau diese Klausel machte in unserem Praxisbeispiel den Unterschied.
- Das Familieneinkommen wird wichtiger denn je: BU-Schutz der Eltern prüfen und die Risikoleben-Summe an die neue Verantwortung anpassen.
- Für die Kinder selbst: Zahnzusatz früh lohnt sich — Kieferorthopädie ist der häufigste Leistungsfall (siehe Beispiel: guter Schutz ab 0,99 Euro); später sichert eine Schüler-BU die Arbeitskraft, bevor der Beruf überhaupt feststeht.