📰 Aktuell: Die drei Lücken in der Beamtenversorgung — was der Dienstherr nicht leistet
📋 Praxisbeispiel: Musterangebot zum Referendariat — so läuft ein Angebotsvergleich ab
Zielgruppe · Öffentlicher Dienst

Absicherung für Polizisten, Soldaten und Beamte

Wer verbeamtet ist oder auf dem Weg dorthin, tickt versicherungstechnisch anders als Angestellte: Beihilfe statt gesetzlicher Kasse, Dienstunfähigkeit statt Berufsunfähigkeit, Amtshaftung statt normaler Berufshaftung. Standardtarife passen hier oft nicht — mit den richtigen Klauseln sparen Sie dagegen Geld und schließen gefährliche Lücken. Ich berate seit Jahren Beamtinnen und Beamte aus der Region und kenne die Besonderheiten der einzelnen Laufbahnen.

Dienstunfähigkeit: Die wichtigste Klausel überhaupt

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung prüft, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit entscheidet aber der Dienstherr nach eigenen Maßstäben — beides kann auseinanderfallen. Deshalb gehört in den Vertrag zwingend eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel): Wird der Beamte wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, gilt das auch für den Versicherer als Leistungsfall. Besonders wichtig für Berufseinsteiger: Beamte auf Widerruf und auf Probe (Referendare, Anwärter, Polizeikommissar-Anwärter) haben bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit oft keinerlei Versorgungsansprüche — sie werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Gerade am Anfang der Laufbahn ist die private Absicherung daher am dringendsten — und zugleich am günstigsten.

Lehrer und Referendare

Für Lehrkräfte und Referendare gelten im Detail eigene Besonderheiten — vom richtigen Zeitpunkt im Vorbereitungsdienst über die Beihilfe bis zur Diensthaftpflicht im Schulalltag. Wir haben dafür eine eigene, ausführliche Seite: Absicherung für Lehrer und Referendare.

Polizistinnen und Polizisten

  • Polizeidienstunfähigkeit (PDU): Für den Polizeivollzugsdienst gelten besonders strenge gesundheitliche Anforderungen. Gute Tarife bieten eine PDU-Klausel, die genau darauf abstellt — der Standard-BU-Schutz reicht hier nicht.
  • Freie Heilfürsorge: Während des aktiven Dienstes trägt der Dienstherr die Krankheitskosten vieler Vollzugsbeamter komplett. Wichtig ist eine Anwartschaftsversicherung, die den späteren Wechsel in den Beihilfetarif zum Pensionsbeginn ohne neue Gesundheitsprüfung sichert.
  • Dienstunfälle und Freizeitrisiko: Der Dienstherr leistet bei Dienstunfällen — die Freizeit bleibt Ihre Sache. Unfall- und Hinterbliebenenschutz gehören auf den Prüfstand.

Soldatinnen und Soldaten

  • Zeitsoldaten (SaZ): Nach der Dienstzeit endet die Versorgung durch die Bundeswehr — der Übergang ins zivile Berufsleben muss privat abgesichert werden, idealerweise mit einer BU/DU-Absicherung, die schon während der Dienstzeit läuft und danach weitergilt.
  • Heilfürsorge und Anwartschaft: Wie bei der Polizei gilt: freie truppenärztliche Versorgung im Dienst, danach Beihilfe oder GKV — eine Anwartschaft sichert die Gesundheitsprüfung von heute für den Tarif von morgen.
  • Einsatzrisiken: Viele Standardverträge schließen Kriegs- und Einsatzrisiken aus. Für Soldaten gibt es Tarife, die Auslandseinsätze ausdrücklich mitversichern — das prüfe ich im Bedingungswerk, nicht im Prospekt.

Beamte aller Laufbahnen

  • Beihilfe-Check: Beihilfesätze ändern sich mit Familienstand und Kindern — der PKV-Tarif sollte mitwachsen. Auch die Pflegeergänzung ist für Beamte ein wichtiges Thema.
  • Amts- und Diensthaftpflicht: Der Dienstherr kann bei grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Die Diensthaftpflicht wehrt das ab — inklusive Schlüsselverlust (Dienstschlüssel können teuer werden).
  • Versorgungslücke trotz Pension: Die Pension ist gut, aber nicht üppig — gerade bei später Verbeamtung oder Teilzeitphasen. Wir rechnen Ihre tatsächlichen Ansprüche einmal sauber durch.

Die drei Lücken in der Versorgung

Die Pension ist solide — aber nur für den Regelfall: volle Dienstzeit bis zur Regelaltersgrenze. Weicht der Lebenslauf davon ab, entstehen drei Lücken, die sich addieren.

  • Erste Lücke — sofortiger Einkommensverlust: Bei Dienstunfähigkeit fehlt ab dem ersten Tag die Differenz zwischen den letzten Bezügen und der Versorgung. Dazu kommt ein Versorgungsabschlag von 3,6 % je vorgezogenem Jahr, höchstens 10,8 %. Vor Ablauf von fünf Dienstjahren gibt es überhaupt keine Versorgung — dann bleibt nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Zweite Lücke — das Höchstruhegehalt: Der Ruhegehaltssatz wächst um 1,79375 % je Dienstjahr und ist bei 71,75 % gedeckelt. Nach 40 Dienstjahren bleiben 28,25 % offen, nach 35 Jahren bereits 37,22 %. Bemessungsgrundlage sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, nicht das Nettoeinkommen.
  • Dritte Lücke — dienstunfähigkeitsbedingt: Wer früh ausscheidet, sammelt keine Dienstjahre mehr. Die Zurechnungszeit nach § 13 BeamtVG deckt nur zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Lebensjahr. Ab der Regelaltersgrenze bleibt häufig die Mindestversorgung — rund 2.083 EUR brutto, netto etwa 1.600 EUR. Lebenslang.

Geschlossen werden sie durch zwei Bausteine: den Dienstunfähigkeitsschutz für die erste Lücke und eine private Pensionsergänzung mit Beitragsbefreiung bei Dienstunfähigkeit für die zweite und dritte. Die Beitragsbefreiung ist dabei der entscheidende Punkt — ohne sie steht die Altersvorsorge genau dann still, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.

Ausführlich mit allen Zahlen: Die drei Lücken in der Beamtenversorgung.

Neu ab 2027: Beamte, Richter und Soldaten sind beim neuen Altersvorsorgedepot erstmals unmittelbar zulagenberechtigt — bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind.

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Bringen Sie Ihre Bezügemitteilung und vorhandene Verträge mit — ich prüfe Beihilfeanspruch, Versorgungslage und bestehende Absicherung und zeige Ihnen, welche Bausteine wirklich fehlen — mit Tarifen, die echte DU- bzw. PDU-Klauseln enthalten, und verständlich erklärt.

Mehr zum Unterschied zwischen klassischer Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit lesen Sie auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Beihilfeberechtigte interessiert Sie vielleicht auch die Zahnzusatzversicherung — sie ergänzt Ihren Beihilfetarif dort, wo die Beihilfe nicht voll erstattet.

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