Mobilität & Recht

Parkschein abgelaufen – Abschleppen erlaubt?

6. Juni 2026 · Michael Goecke

Kurz den Einkauf verlängert – und schon ist der Parkschein abgelaufen. Auf öffentlichen Flächen kostet das meist nur ein Verwarnungsgeld. Anders auf privaten Parkplätzen, etwa von Supermärkten: Dort kann das Überziehen der Parkzeit teurer werden.

Privatparkplatz: Vertrag statt Verkehrsrecht

Wer auf einem privaten Kundenparkplatz parkt, schließt durch das Abstellen des Fahrzeugs einen Vertrag zu den ausgeschilderten Bedingungen. Wird die Höchstparkdauer überschritten oder ohne gültigen Parkschein geparkt, liegt eine Besitzstörung vor – der Betreiber darf grundsätzlich abschleppen lassen und die Kosten dem Fahrer bzw. Halter in Rechnung stellen.

Aber: Verhältnismäßigkeit zählt

Die Rechtsprechung setzt Grenzen: Abschleppkosten müssen ortsüblich und erforderlich sein, überhöhte Fantasiebeträge oder unnötige Zusatzleistungen müssen nicht akzeptiert werden. Im Einzelfall kommt es auf die Beschilderung, die Dauer der Überschreitung und die konkrete Störung an – hier lohnt sich rechtlicher Rat, bevor man zahlt.

So sind Sie auf der sicheren Seite

  • Beschilderung auf Privatparkplätzen ernst nehmen – sie ist die Vertragsgrundlage.
  • Belege sichern: Fotos von Schildern, Parkschein und Fahrzeugposition helfen im Streitfall.
  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es zum Streit über Abschlepp- oder Standkosten kommt.

Ob Ihr Rechtsschutz solche Fälle abdeckt, prüfe ich gern für Sie – kurzer Anruf genügt.

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