Ob Waldbrände am Urlaubsort oder ein schweres Unwetter: Immer wieder stellt sich vor dem Urlaub die Frage, ob eine gebuchte Reise kostenfrei storniert werden kann.
Was gilt bei Pauschalreisen?
Pauschalreisende können vor Reisebeginn kostenfrei zurücktreten, wenn am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen – etwa Naturkatastrophen oder Ausbrüche gefährlicher Krankheiten. Maßgeblich ist die Lage zum Zeitpunkt des Rücktritts, nicht eine bloße Befürchtung Wochen vorher. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein starkes Indiz.
Individualreisen: andere Regeln
Wer Flug und Hotel separat gebucht hat, kann sich auf diese Regelung nicht berufen. Hier gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters – und die sind oft streng.
Wofür braucht es dann die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn persönliche Gründe die Reise verhindern: eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Todesfall in der Familie. Genau diese Fälle sind statistisch viel häufiger als höhere Gewalt am Urlaubsort. Sinnvoll ergänzt wird sie durch eine Reiseabbruchversicherung, die auch nach Reiseantritt schützt.
- Bei teuren Reisen und Familienbuchungen fast immer sinnvoll.
- Auf Selbstbehalt achten – gute Tarife kommen ohne aus.
- Jahresverträge lohnen sich oft schon ab der zweiten Reise.
Ich sage Ihnen ehrlich, welche Absicherung sich für Ihre Reise lohnt – und welche nicht.
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