Beispiel aus der Praxis

Musterangebot: Zahnzusatzversicherung — zwei echte Vergleiche

Anonymisierte Praxisbeispiele · Jugendliche (15) und Erwachsene

Kaum eine Sparte hat so große Preis- und Leistungsunterschiede wie die Zahnzusatzversicherung. Zwei anonymisierte Beispiele aus meiner Beratungspraxis zeigen, warum sich der Vergleich lohnt — Kundinnen, Gesellschaften und Tarifnamen sind neutralisiert (Versicherer A bis D bzw. 1 bis 3).

Beispiel 1: Jugendliche, 15 Jahre — das Kieferorthopädie-Thema

Für eine 15-jährige Schülerin habe ich vier versicherbare Tarife mit jeweils 75 Prozent Zahnersatz-Erstattung verglichen. Der Beitragsunterschied ist enorm — und die Rangfolge überrascht:

 Versicherer AVersicherer BVersicherer CVersicherer D
Monatsbeitrag0,99 EUR2,63 EUR8,43 EUR16,60 EUR
Zahnersatz75 %75 %75 %75 %
Zahnbehandlung75 %100 %100 %100 %
Kieferorthopädie (KFO)75 %, ohne Höchstgrenzenicht versichert75 % bis 2.000 EURnicht versichert
Wartezeitenkeinekeinekeinekeine

Die Pointe: Der mit Abstand günstigste Tarif (0,99 EUR) bot hier als einziger Kieferorthopädie ohne Höchstgrenze — während der teuerste (16,60 EUR) gar keine KFO-Leistung enthielt. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Kieferorthopädie aber oft der teuerste Posten überhaupt: Eine Behandlung kostet privat schnell 3.000 bis 6.000 Euro. Wichtig zu wissen: Versichern lässt sich KFO nur, bevor der Kieferorthopäde eine Behandlung anrät — deshalb lohnt der frühe Abschluss.

Beispiel 2: Erwachsene — Erstattungshöhe gegen Beitrag

Für eine gesetzlich versicherte Erwachsene lagen drei Empfehlungen unterschiedlicher Gesellschaften nah beieinander — mit fein abgestuften Leistungsniveaus:

 Versicherer 1Versicherer 2Versicherer 3
Monatsbeitrag25,23 EUR27,50 EUR30,00 EUR
Zahnersatz (inkl. GKV-Anteil)75 %85 %90–100 %*
Zahnbehandlung75 %100 %90–100 %*
Professionelle Zahnreinigung75 %, bis 100 EUR/Jahr100 %, bis 170 EUR/Jahrbis 180–200 EUR/Jahr
Implantate & Inlaysversichertversichertversichert
Zahnstaffel (Anfangsjahre)1.000 / 2.000 / 3.000 EUR1.000 / 2.000 / 3.000–4.000 EUR250–1.000 / bis 4.000 EUR
Wartezeitenkeinekeinekeine

* Bei Versicherer 3 steigt der Erstattungssatz mit regelmäßiger Zahnvorsorge (Bonusheft-Prinzip) von 90 auf bis zu 100 Prozent.

Was man aus beiden Fällen lernen kann

  • Der Preis sagt nichts über die Leistung: Im Jugendlichen-Beispiel war der günstigste Tarif zugleich der leistungsstärkste beim entscheidenden Punkt. Ohne Vergleich hätte man das nie gesehen.
  • Auf den entscheidenden Baustein schauen: Bei Kindern ist das die Kieferorthopädie, bei Erwachsenen meist der Zahnersatz-Prozentsatz und die Zahnstaffel der ersten Jahre. Für Erwachsene ist KFO übrigens in fast keinem Tarif versichert — wer eine Behandlung plant, sollte das vorher wissen.
  • Zahnstaffel ernst nehmen: Alle Tarife begrenzen die Erstattung in den Anfangsjahren (z. B. 1.000 Euro im ersten Jahr). Wer einen Abschluss erst plant, wenn der Zahnarzt schon eine Krone empfohlen hat, kommt zu spät — laufende und angeratene Behandlungen sind grundsätzlich nicht versicherbar.
  • Keine Wartezeiten sind Standard geworden: Alle verglichenen Tarife verzichten darauf — ein Tarif mit Wartezeit müsste heute schon andere Vorteile bieten.
  • Bonus-Systeme nutzen: Tarife, die regelmäßige Vorsorge mit höheren Erstattungssätzen belohnen, passen gut zu Menschen, die ohnehin jährlich zur Kontrolle gehen.

Meine Einordnung als Makler

Zahnzusatz ist eine Detail-Sparte: Zwei Tarife mit „75 Prozent" im Prospekt können sich im Kleingedruckten — Staffel, GKV-Anrechnung, Privatzahnarzt, Höchstsätze der Gebührenordnung — deutlich unterscheiden. Genau dafür ist der Vergleich da. Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Alter, Zahnstatus und dem ab, was Ihnen wichtig ist; die Beiträge hier gelten für die beiden konkreten Fälle und das normale Risiko.

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Für Sie oder Ihr Kind? — Ich vergleiche die Zahnzusatz-Tarife vieler Gesellschaften für Ihre Situation. Die Grundlagen erklärt unsere Sparten-Seite Zahnzusatzversicherung.

Transparenzhinweis: Anonymisierte, reale Beispiele aus meiner Beratungspraxis (Vergleiche von 2025). Kundinnen, Gesellschaften und Tarifnamen wurden aus Datenschutz- und Neutralitätsgründen unkenntlich gemacht. Beiträge gelten für die beschriebenen Einzelfälle und das normale Versicherungsrisiko; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Im Beratungsgespräch lege ich alle Namen und Unterlagen offen.

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