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Betriebliche Altersvorsorge & Firmen-Vorsorge

Gute Leute zu finden ist im Münsterland schwer genug — sie zu halten, ist die eigentliche Aufgabe. Eine gut aufgesetzte betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zu den wirksamsten und zugleich steuerlich effizientesten Instrumenten dafür: Der Beitrag kommt beim Mitarbeiter deutlich stärker an als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Gleichzeitig ist die bAV ein Rechtsgebiet mit Haftungsfallen für Arbeitgeber — genau deshalb lohnt es sich, sie sauber aufzusetzen statt nebenbei zu verwalten.

Was Arbeitgeber wissen müssen

  • Rechtsanspruch der Mitarbeiter: Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, Teile seines Gehalts per Entgeltumwandlung in eine bAV einzuzahlen. Die Frage ist also nicht ob, sondern wie gut Ihr Betrieb das organisiert.
  • 15-%-Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung ist der Zuschuss gesetzlich vorgeschrieben, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. In älteren Verträgen ist das oft nicht korrekt umgesetzt — ein häufiger Befund bei der Bestandsaufnahme.
  • Versorgungsordnung: Ein kurzes Regelwerk legt fest, welcher Anbieter, welcher Durchführungsweg und welche Prozesse gelten. Das schafft Ordnung, spart Verwaltungsaufwand und reduziert die Arbeitgeberhaftung.
  • Ein Anbieter statt Wildwuchs: Wenn jeder Mitarbeiter seinen mitgebrachten Vertrag weiterführt, entsteht über die Jahre ein teurer Verwaltungsflickenteppich. Ein geordnetes Kollektiv ist für beide Seiten besser — und verhandelbar.

Vorsorge für Inhaber und Geschäftsführer

Für Inhaber, Selbstständige und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene Spielregeln: Die gesetzliche Rente spielt oft kaum eine Rolle, dafür stehen Fragen wie GGF-Versorgung, Basisrente oder privater Vermögensaufbau im Raum — steuerlich und gesellschaftsrechtlich anspruchsvoll, gerade bei der GmbH. Diese Themen gehören auf den Tisch, bevor die Betriebsübergabe oder der Ruhestand näher rückt. Grundlagen zur privaten Seite finden Sie auf der Seite Altersvorsorge und beim Altersvorsorgedepot.

So gehen wir vor

  • Bestandsaufnahme: Welche Zusagen und Verträge existieren? Ist der Zuschuss korrekt umgesetzt? Gibt es eine Versorgungsordnung?
  • Konzept: Durchführungsweg (meist Direktversicherung), Anbieterauswahl über den Marktvergleich, klare Regeln für Ein- und Austritte.
  • Umsetzung im Betrieb: Verständliche Information der Belegschaft — auf Wunsch mit kurzen Einzelgesprächen vor Ort, von Nottuln bis Münster.
  • Laufende Betreuung: Neueintritte, Elternzeit, Ausscheiden, Anpassungen — damit die bAV im Alltag keine Arbeit macht.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Mitarbeitern eine bAV anbieten?

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — Sie müssen die Umsetzung also ermöglichen. Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen sind Sie frei; viele Betriebe nutzen genau das gezielt zur Mitarbeiterbindung.

Was ist der 15-Prozent-Zuschuss?

Wandeln Mitarbeiter Gehalt in bAV-Beiträge um, muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. In Altverträgen ist das häufig noch nicht sauber umgesetzt — ein typischer Prüfpunkt bei der Bestandsaufnahme.

Wofür haftet der Arbeitgeber bei der bAV?

Der Arbeitgeber steht für die zugesagten Leistungen ein — auch wenn ein externer Versorgungsträger sie erbringt. Eine saubere Versorgungsordnung, die geregelte Auswahl des Anbieters und dokumentierte Prozesse reduzieren dieses Haftungsrisiko erheblich.

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Beispiel aus der Praxis: Gesundheitsbudget für Mitarbeiter (bKV) — 900 Euro Budget je Mitarbeiter für einen Handwerksbetrieb mit fünf Beschäftigten, zwei Tarife im Vergleich, 2,90 Euro Unterschied im Monat. Weitere Fälle auf der Seite Praxisbeispiele.
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